Baustellenabfall
Baustellenabfälle dürfen aus allen bautypischen Abfällen bestehen wie Baufolien, Styropor, Ytong-Steine, Gipskartonplatten, Zementsäcken, Holz bis A III, Pappen, sonstigen Verpackungen, Metallen, Kabelresten, Stahlbändern, restentleerten Eimern. Steine dürfen auch enthalten sein.
Nicht zulässig sind: Dachpappen, Sonderabfälle z.B. Mineralfaser (KMF), Holz Sorte IV wie Jägerzäune und Bahnschwellen.