Abfallarten

Wir entsorgen Ihren Abfall. Feddersen & Starke gewährleistet eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle und richtet sich dabei nach den gesetzlichen Grundlagen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Abfallarten, die wir für Sie entsorgen.

Für jeden Abfall die passende Entsorgung

  • Transithandel & Altpapier

    Wir kaufen bzw. verkaufen alle gängigen Sorten der Altpapierstandardsortenliste zum jeweiligen Tagespreis. Desweiteren handeln wir ebenfalls die anfallenden Folienqualitäten 100%, 98/2, 95/5 etc. Die Altpapiersorten können an der Anfallstelle entweder direkt in Seecontainer verladen werden oder werden per Sattelzug bei Ihnen übernommen und direkt in die Papierfabrik gefahren. Eine weitere Möglichkeit ist das Abholen per Sattelzug an unser Umschlagslager nach Henstedt-Ulzburg, um hier weiter in Seecontainer verladen zu werden.

  • Kunststoffe

    Zum verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen gehört das Recycling von Kunststofferzeugnissen am Ende ihres Lebenszyklus. Kunststoff Recycling ist dabei die ideale Möglichkeit, bereits verbrauchte Ressourcen (Erdöl) wiederzuverwerten.

  • Gewerbe- und Industrieabfall

    Gemischter Gewerbeabfall besteht aus verschiedenen verwertbaren Stoffen, die keine gefährlichen oder schädlichen Anteile enthalten- Dazu gehören Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Holz und Verpackungsmaterialien.

  • Altholz

    Altholz wird in vier Kategorien unterteilt: A1-A4 Holz. Als A1 Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz. A2 und A3 Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz, z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch. A4 Holz ist kontaminiertes Holz und als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegrafenmasten.

  • Baustellenabfall

    Baustellenabfälle dürfen aus allen bautypischen Abfällen bestehen wie Baufolien, Styropor, Ytong-Steine, Gipskartonplatten, Zementsäcken, Holz bis A III, Pappen, sonstigen Verpackungen, Metallen, Kabelresten, Stahlbändern, restentleerten Eimern. Steine dürfen auch enthalten sein.

    Nicht zulässig sind: Dachpappen, Sonderabfälle z.B. Mineralfaser (KMF), Holz Sorte IV wie Jägerzäune und Bahnschwellen.

  • Bauschutt

    Bauschutt darf nur aus mineralischen Abfällen wie Kalksandsteinen, Ziegelsteinen, Betonaufbruch, Dachpfannen usw. bestehen. Das Material wird ohne Sortierung gebrochen, gesiebt und z.B. für den Straßenbau verwendet. Gipskartonplatten und Ytong (Gasbeton) gehören nicht in den Bauschutt.

  • Boden, Garten- und Parkabfall

    Hierzu gehören sauberer Boden, Boden mit Wurzeln oder Grasnarben sowie Grasschnitt oder Baggergut. Boden mit Bauschutt besteht aus natürlich gewachsenem und unbelastetem Erdmaterial, vermischt mit mineralischen Bestandteilen. Der Bauschutt-Anteil darf nicht höher als 10 % sein, sonst erfolgt die Annahme als Bauschutt.

  • Buschwerk

    Buschwerk und Gartenabfall fallen überwiegend bei Straßenmeistereien, Garten- und Landschaftsbauern und bei Privatkunden an. Sie bestehen aus Busch- und Strauchwerk, Laub und Rasenschnitten. Stubben- und Stammholz: Unter diese Abfallart fallen Wurzeln, Stamm- und Dickholz, deren Kantenlänge mehr als 25 cm beträgt.

  • Asphalt, Straßenaufbruch

    Der teer- bzw. pechhaltige Asphalt kann sogenannte PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten. Seit den 1970er Jahren ist dieser aufgrund seines krebserregenden Potentials im öffentlichen Straßenbau verboten und als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Die Beurteilung der Ungefährlichkeit kann nur auf Basis von PAK-Analysen erfolgen.

  • Metalle

    Schrott entsteht bei der Verarbeitung von metallhaltigen Gütern, beispielsweise Späne beim Fräsen oder Drehen. Schrott entsteht auch als Produktionsabfall in metallverarbeitenden Gewerben oder auf Baustellen. Er ist somit ein metallischer Wertstoff, der erneut Stahlwerken zur Verfügung gestellt werden kann. Außerdem nehmen wir Aluminium, Stahlschrott, Blei, Kupfer, Messing sowie alle anderen Buntmetalle an.

  • Elektroschrott

    Um eine effiziente und ressourcenschonende Entsorgung und Schadstoffbehandlung zu gewährleisten, werden die zurückgegebenen Elektro-Altgeräte (EAG) sechs Sammelgruppen (SG) zugeordnet:

    SG 1: Wärmeüberträger
    SG 2: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
    SG 3: Lampen (Leuchtstoffröhren)
    SG 4: Großgeräte
    SG 5: Klein-, IT-Geräte
    SG 6: Photovoltaikmodule

  • Aktenvernichtung

    Durch unser zertifiziertes Mutterunternehmen OTTO DÖRNER Entsorgung stellen wir Ihnen nach Bedarf in ausreichender Anzahl abschließbare Behälter bereit. Geeignete Größen: 240 Liter bzw. 415 Liter Rollwagen mit einem Fassungsvermögen von ca. 30 bzw. ca. 60 Ordner DIN A4. Bei Archivräumungen eignen sich auch abschließbare 10 cbm Deckelmulden bzw. 25 cbm Schiebedachcontainer. Die Vernichtung der Akten erfolgt nach den Richtlinien der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Mit der Rechnung erhalten Sie Ihre Vernichtungserklärung.

  • Sonderabfall

    Sonderabfall ist ein sensibles Thema. Deshalb haben wir dafür versierte Spezialisten, die Sie fachkundig beraten. Auf das Expertenwissen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie ebenso vertrauen wie auf die größtmögliche Sicherheit bei der Entsorgung Ihrer Sonderabfälle. Wir stellen zulässige Behälter und Container für Sie zur Verfügung. Speziell geschultes Personal sammelt Ihren Abfall zuverlässig ein, sortiert und verpackt ihn auf Wunsch auch vor Ort.